Deutschland kann laut Italiens Verfassungsgericht künftig von Nazi-Opfern auf Entschädigung verklagt werden. Der Verfassungsgerichtshof in Rom erklärte eine entsprechende Regelung, die dies bisher unmöglich gemacht hatte, für verfassungswidrig. Das Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten gelte im Fall von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht.
Aufgrund Quelle: KLEINE Zeitung… [weiterlesen]