Nach einer Verwechslung bei einer künstlichen Befruchtung in Italien hat die Justiz zugunsten der Frau entschieden, die die Zwillinge ausgetragen hat. Der Sorgerechtsanspruch der leiblichen Eltern, deren Embryo versehentlich einer anderen Frau eingepflanzt worden war, entspreche nicht den Interessen der Kinder, entschied die Richterin Silvia Albano in Rom. Gemäß italienischem Recht gehörten die Kinder Quelle: Umwelt panorama Energie… [weiterlesen]
Vertauschte Zwillinge bleiben bei austragender Mutter
10. August 2014 von