2. Januar 2025

NS-Verbrechen: Der Staat muss vor Einzelklagen geschützt werden Kommentare -

Es war ein schweres Urteil, aber es ist richtig: Staaten bleiben gegen Klagen Einzelner immun. Alles andere hätte zu Rechtsanarchie geführt.

Einzelkläger aus Italien und Griechenland dürfen die Bundesrepublik nicht vor Gericht bringen, um eine Entschädigung für NS-Kriegsaktionen zu bekommen. Denn Staaten sind gegen solche Prozesse völkerrechtlich geschützt. So hat der Internationale Gerichtshof Quelle: Die Welt… [weiterlesen]