Der Internationale Gerichtshof in den Haag hat entschieden, dass Deutschland wegen nationalsozialistischer Kriegsverbrechen nicht vor ausländischen Gerichten verklagt werden kann. Deutschland hatte Italien in Den Haag verklagt, weil der Oberste Gerichtshof Italiens letztinstanzlich Überlebenden und Hinterbliebenen des Opfer des Massakers von Civitella im Jahr 1944 Schadensersatz zugesprochen hatte.
Italien Quelle: Euronews Amerika… [weiterlesen]