Rom. – Eine Ausnahme gilt lediglich bei Eingriffen, die nicht unter die Schönheitschirurgie fallen, etwa bei schweren Missbildungen. Zudem sollen jeder Eingriff und der Typ des Implantats in einem Register vermerkt werden.
Der Gesetzentwurf war dem Parlament bereits 2010 vorgelegt worden. Nach dem Skandal um Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP wollte der Senat den Entwurf nachbessern Quelle: SuedostSchweiz… [weiterlesen]
Politik: Neues Gesetz zu Brustimplantate in Italien
23. Mai 2012 von