Ein italienisches Berufungsgericht hat festgestellt, dass Internet-Dienste nicht zwingend alle auf ihrer Plattform geposteten Inhalte prüfen müssen. Es hob mit dieser Begründung ein Urteil gegen drei leitende Angestellte von Google auf. Ihnen wurde zur Last gelegt, gegen italienisches Recht verstoßen zu haben, als sie 2006 zuließen, dass ein Video von der Schikanierung eines autistischen Jungen veröffentlicht Quelle: Heise.de… [weiterlesen]