Knapp drei Monate nach dem Schuldspruch im Asbest- Prozess in Turin hat das Glarner Kantonsgericht eine Asbest-Klage gegen die SBB und die Eternit (Schweiz) AG abgewiesen. Ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung sei verjährt, befand das Gericht. Bereits drohen aber neue Asbest-Prozesse in der Schweiz.
Mit der im Jahr 2009 im Kanton Glarus eingereichten Klage hatten die Kläger eine Genugtuung von 110000 Franken Quelle: 20min.ch… [weiterlesen]
Eternit kommt ungeschoren davon
10. Mai 2012 von