Deutschland kann nicht von ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus verklagt werden.
Das entschied am Freitag der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Laut den Richtern verstoßen in Italien gefällte Urteile, die Deutschland zur Zahlung von individuellen Entschädigungen verpflichteten, gegen die Staatenimmunität und sind daher nicht mit dem Quelle: all-in.de… [weiterlesen]