Es sei absolut unmöglich, die Höhe der Nachzahlungen für die italienische römisch-katholische Kirche festzulegenDie Katholische Kirche braucht keine kommunale Immobiliensteuer in Italien nachzuzahlen. Ausnahmen der entsprechenden Steuerregeln (ICI), die von 2006 von 2011 galten, seien zwar nicht mit den EU-Regeln für Staatsbeihilfen vereinbar, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel nach einer Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Vatikan muss nicht nachzahlen – Bauwerke – derStandard.at › Immobilien
19. Dezember 2012 von
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Es sei absolut unmöglich, die Höhe der Nachzahlungen für die italienische römisch-katholische Kirche festzulegenDie Katholische Kirche braucht keine kommunale Immobiliensteuer in Italien nachzuzahlen. Ausnahmen der entsprechenden Steuerregeln (ICI), die von 2006 von 2011 galten, seien zwar nicht mit den EU-Regeln für Staatsbeihilfen vereinbar, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel nach einer Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]